Dies ad quem – der Tag, zu dem – oder genauer: dies ad quem computatur – der Tag, zu dem gerechnet wird – bezeichnet den letzten Tag einer Frist, den Tag des Fristablaufs.
Der Tag des Fristendes wird heute nach § 188 BGB berechnet:
- Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
- Eine Frist, die nach Wochen, Monaten (oder noch längeren Zeiträumen) bestimmt ist, endet mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, bzw. mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
Intervise:
Dies a quo