Ex nunc – von nun an – schließt eine Rückwirkung aus: Wirkt ein bestimmtes Ereignis ex nunc, so tritt die Wirkung nur für die Zukunft ein und lässt bereits verwirklichte Sachverhalte unverändert.
Eine Wirkung ex nunc – also von der Gegenwart an – ist der Grundsatz für jede Rechtshandlung. Soll eine Rechtshandlung dagegen auch rückwirkend – ex tunc – gelten, so muss dies (im Gesetz oder im Vertrag) besonders angeordnet werden.
Intervise:
Ex tunc