Genus proximum et differentia specifica – durch die nächsthöhere Gattung und spezifische Unterschiede – ist die abgekürzte Form der klassischen, scholastischen Definitionsregel „definitio fiat per genus proximus et differentiam specificam“ – die Definition kann erfolgen durch die Angabe der nächsthöheren Gattung und des Artunterschiedes (der spezifischen Unterscheidungskriterien).
Ein Beispiel hierfür ist die Definition des Menschen als vernunftbegabtes Lebewesen: Der Mensch gehört zur übergeordneten Gattung der Lebewesen, die Vernunftbegabung bezeichnet den charakteristischen Unterschied.