De facto – nach den Tatsachen – kennzeichnet einen Umstand, der weit verbreitet und allgemein anerkannt ist, auch wenn er nicht rechtlich formal – de jure – festgelegt ist.
De iure und de facto bilden dabei ein Begriffspaar:
- de facto bezeichnet damit den tatsächlichen (faktischen) Ist-Zustand,
- de jure den rechtlichen Soll-Zustand.
Intervise:
de iure