Proverbia Iuris

De facto

De facto – nach den Tatsachen – kennzeichnet einen Umstand, der weit verbreitet und allgemein anerkannt ist, auch wenn er nicht rechtlich formal – de jure – festgelegt ist.

De iure und de facto bilden dabei ein Begriffspaar:

  • de facto bezeichnet damit den tatsächlichen (faktischen) Ist-Zustand,
  • de jure den rechtlichen Soll-Zustand.

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de iure

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