Proverbia Iuris

Argumenten ad hominem

Argumentum ad hominem – ein auf auf den Menschen bezogenes Argument – bezeichnet ein Argument, dass sich nicht auf die diskutierte Sache bezieht sondern auf die Person des Gegners, etwa um diesen und die von ihm vertretene Ansicht in Misskredit zu bringen.

Ein Argumentum ad hominem wird in Diskussionen oftmals als bewusst polemisches rhetorisches Argument eingesetzt.

Allgemein werden fünf Subtypen des Argumentum ad hominem unterschieden:

  1. Das direkte ad hominem bezeichnet eine missbräuchliche Argumentationstaktik, die eine Person unmittelbar persönlich angreift und deren Ethos angreifen, um alle ihre Argumente zurückzuweisen oder unglaubhaft zu machen. Typische Argumente sind hier eine mangelnde Wahrhaftigkeit, eine mangelnde Vernunft oder Vorsicht, eine mangelnde Einsicht oder Unwissenheit, mangelnde kognitive Fähigkeiten oder mangelnde moralische Grundsätze.
  2. Beim performative ad hominem wird die Berechtigung des Gegners angegriffen, einen bestimmten Punkt überhaupt beurteilen zu können. Dies erfolgt zum Beispiel dadurch, dass ein Widerspruch zwischen dem Verhalten der Person und ihren Forderungen aufgezeigt wird.
  3. Das Befangenheits-ad-hominem führt die Argumentation des Gegners auf dessen (vermeintlichen) eigennützigen Motive zurück und spricht diesem so das Interesse an einer wahrheitsgemäßen, gemeinwohlverträglichen oder allgemein-rationalen Entscheidung ab.
    Ein verschärftes Befangenheits-ad-hominem stellt die sogenannte Brunnenvergiftung dar, bei dem dem Gegner Interessen unterstellt werden, die denen des Publikums klar zuwider laufen und von diesem als moralisch verwerflich beurteilt werden.
  4. Bei einer Tu quoque-Argumentation schließlich wird das gegen den Gegner vorgebrachte ad hominem-Argumente von diesem an den Absender zurückgegeben. Dies erfolgt regelmäßig nach dem Muster: „Erzähl mir nicht, dass ich das machen soll, du machst es doch selbst nicht!“

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