De lege ferenda – nach dem noch zu erlassenden Recht – bezeichnet eine Rechtssituation, die derzeit (noch) nicht gilt, sondern erst unter einem noch zu erlassenden (geplanten oder auch nur erwünschten) Gesetz gelten wird.
Oftmals wird als de lege ferenda auch eine solche Rechtssituation bezeichnet, die in der Rechtsdiskussion im Gegensatz zu der als unbefriedigend wahrgenommenen derzeitigen Situation als erwünscht gekennzeichnet werden soll.
Intervise:
De lege lata