Ius honorarium – das Recht des Amtes – bezeichnet im römischen Rechtsverständnis das durch die Inhaber der republikanischen Ehrenämter, insbeondere den Prätoren, erlassene Amtsrecht.
Das ius honorarium diente dabei insbesondere der Rechtsfortbildung. Es sollte das ius civilis unterstützen, ergänzen und, wo notwendig, auch korrigieren.
Das ius honorarium findet sich zumeist in den Edikten der Prätoren, mit den die Prätoren ankündigten, wie sie ihre Aufgaben in der Rechtspflege ausüben wollten.
Intervise:
Ius civilis