Absente reo accusator non audiatur – in Abwesenheit des Angeklagten wird der Ankläger nicht gehört. Dieser zunächst im kirchenrechtlichen Decretum
AnzeigenLexikon: A
Absente reo
Absente reo – in Abwesenheit des Angeklagten. Absente reo bedeutet, das der Prozesse in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt oder das
AnzeigenAbsens heres non erit
Absens heres non erit – der Abwesende wird kein Erbe werden – bedeutet im übertragenen Sinne: Wer nicht rechtzeitig zur
AnzeigenA verbis legis non est recedendum
A verbis legis non est recedendum – vom Wortlaut des Gesetzes darf man nicht abweichen – beschreibt das Postulat der
AnzeigenA verbis ad verbera
A verbis ad verbera – von Worten zu Schlägen – beschreibt eine Auseinandersetzung, die ins Handgreifliche umgeschlagen ist oder umzuschlagen
AnzeigenA mensa et toro
A mensa et toro – von Tisch und Bett – bezeichnet das Ende einer ehelichen Lebensgemeinschaft: die Trennung von Tisch
AnzeigenAb initio
Von Anfang an. Intervise: Ab ovo In medias res
AnzeigenIn abstracto
In abstracto – Im Allgemeinen – als Gegenstück zu „In concreto„.
AnzeigenAuctoritas senatus
Die auctoritas senatus – die Autorität des Senats – beschrieb in der römischen Republik das Ansehen des Senats. Die auctoritas
AnzeigenAuctoritas
Auctoritas – Würde, Ansehen, Einfluss – ist ein Wertbegriff, der in der stark meritokratisch geprägten römischen Republik immer dann als
AnzeigenArca communis
Arca commmunis – die Gesellschaftskasse – bezeichnet die Truhe, in der die Barmittel einer societas aufbewahrt wurden.
AnzeigenAccidentalia negotii
Accidentalia negotii – die Nebensächlichkeiten eines Vertrages – bezeichnet die Nebenabreden eines Vertrages, also diejenigen Vertragsbestimmungen, die im Gegensatz zu
AnzeigenAut dedere aut iuricare
Aut dedere aut iuridare – „Entweder übergeben oder richten“ – beschreibt die völkerrechtiche Verpflichtung eines Staates, einen Verbrecher entweder auszuliefern
AnzeigenAulus Agerius
Aulus Agerius war im römischen Klageformular der Platzhalter für den Namen des Klägers, vergleichbar unserem heutigen „Max Mustermann“. Der entsprechende
AnzeigenAudiatur et altera pars
Audiatur et altera pars – „Man höre auch die andere Seite“ – beschreibt den ein bereits im dem römischen Recht
AnzeigenArgumentum e contrario
Argumentum e contrario – der Schluss vom Gegenteil aus – beschreibt in der juristischen Methodenlehre den Umkehrschluss. Hierzu wird bei
AnzeigenArgumentum a minori ad maius
Argumentum a minori ad maius – der Schluss vom Kleineren auf das Größere – beschreibt einen logischen Analogieschluss. In der
AnzeigenArgumentum a maiori ad minus
Argumentum a maiori ad minus – der Schluss vom Größeren auf das Kleinere – beschreibt einen logischen Analogieschluss:
AnzeigenArgumentum a fortiori
Argumentum a fortiori – der Schluss vom Stärkeren her – beschreibt einen logischer Analogieschluss (Größenschluss), bei dem eine Behauptung bewiesen
AnzeigenArgumentum ad absurdum
Argumentum ad absurdum – der Schluss aus dem Absurden – beschreibt den Schluss von einem absurden Ergebnis auf die falsche
AnzeigenArguendo
Arguendo sind erläuternde, nicht entscheidungserhebliche, Ausführungen des Gerichts, etwa ein Obiter dictum.
AnzeigenAnimus testandi
Animus testandi – der Testierwille – ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein gültiges Testament. Ein Testierwille liegt vor, wenn dass ein
AnzeigenAnimus rem alteri gerendi
Animus rem alteri gerendi bezeichnet den Geschäftsbesorgungswillen, den „Willen, ein Geschäft für einen Anderen zu führen“. Der Animus rem alteri
AnzeigenAnimus rem alteri habendi
Animus rem alteri habendi – der Wille, eine Sache für einen anderen zu besitzen – bezeichnet den Inhaberwillen, also den
AnzeigenAnimus rem sibi habendi
Animus rem sibi habendi – der Wille eine Sache für sich selbst zu besitzen – beschreibt (zivilrechtlich) den Eigenbesitzwillen bzw.
AnzeigenAnimus possidendi
Animus possidendi – der Wille etwas (als eigen) zu besitzen – beschreibt den Eigenbesitzwillen. Bekannter ist die Umschreibung als Animus
AnzeigenAnimus recipendi
Animus recipendi – der Empfangswille – beschreibt den Willen, etwas (als zugestellt) entgegen zu nehmen.
AnzeigenAnimus iniurandi
Der Wille zu beleidigen, die Beleidigungsabsicht.
AnzeigenAnimus furandi
Animus furandi – der Wille zu stehlen – ist der für einen Diebstahl erforderliche Vorsatz. Der animus furandi enthält zwei
AnzeigenAnimus donandi
Der Wille zu schenken (Schenkungswille).
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