Proverbia Iuris

Ad acta

Ad acta – zu den Akten – werden Vorgänge gelegt, die erledigt sind.

Der Vermerk „ad acta“ – abgekürzt „a. a.“ – wurde von den zuständigen Beamten auf Eingaben angebracht, bei denen keine Entscheidung (mehr) erforderlich war und die daher archiviert werden sollten.

In der heutigen Aktenverwaltung wird hierfür das Kürzel z.d.A. – zu den Akten – verwendet.

Proverbia Iuris