Steuern Ad valorem – nach Wert – kennzeichnet im Gegensatz zu Mengensteuern eine Besteuerung nach Wert.
Während eine Mengensteuer auf die Menge eines Gutes erhoben wird (z.B. Tabaksteuer je Zigarette, Hundesteuer, Alkoholsteuer,Energiesteuer), wird eine Wertsteuer nach dem Preis des betroffenen Gutes bzw. der betroffenen Transaktion berechnet.
Typische Steuern ad valorem sind die Umsatzsteuer und der Zoll als prozentuale Aufschläge auf Umsatz oder Zollwert sowie die Einkommensteuer als progressive Steuer auf das Einkommen, bei der der Steuersatz mit zunehmenden Einkommen ebenfalls steigt.
Wertsteuern sind heute typischerweise als Nettowertsteuern ausgestaltet, bei denen die Steuer zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet wird. Im Gegensatz dazu ist bei einer Bruttowertsteuer die Steuer in der Bemessungsgrundlage enthalten und muss daher von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Brutto- und Nettowertsteuern können ineinander umgerechnet werden. So entspricht unserer derzeitigen 19%igen Umsatzsteuer (Nettowertsteuer) eine Bruttowertsteuer von 15,97%.