Proverbia Iuris

Auctoritas senatus

Die auctoritas senatus – die Autorität des Senats – beschrieb in der römischen Republik das Ansehen des Senats.

Die auctoritas senatus diente dem Senat dann als Entscheidungsgrundlage, wenn es an der einschlägigen potestas ermangelte und führte regelmäßig dazu, dass die Inhaber der Magistratsämter diese Entscheidungen des Senats selbst dann umsetzten, wenn die Entscheidung eigentlich ihnen zugestanden hätte.

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