Condictio sine causa beschreibt den Rückforderungsanspruch für eine Leistung, die ohne rechtlichen Grund geleistet wurde.
AnzeigenLexikon: C
Condictio triticaria
Die condictio triticaria beschrieb im römischen Formularprozess die Klage des Darlehnsgebers gegen den Darlehnsnehmer, mit welcher der Darlehnsgeber ein gewährtes
AnzeigenConditio sine qua non
Die conditio sine qua non (oder klassisch: „condicio sine qua non“) – die „Bedingung, ohne die nicht“ – ist eine
AnzeigenConfiscatio
Confiscatio – die Einziehung – bezeichnet die entschädigungslose Beschlagnahme und Einziehung von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat. Eine Konfiskation
AnzeigenConsuetudo
Consuetudo – die Gewohnheit – oder genauer die longa consuetudo – die langandauernde Gewohnheit – oder diuturnitas – das Dauern
AnzeigenContra legem
Contra legem – gegen das Gesetz – bezeichnet eine Rechtsfortbildung oder ein Urteil, dass sich über den ausdrücklichen Wortlaut einer
AnzeigenContra omnes
„Gegen alles“. Z.B. die absolute Mindermeinung…
AnzeigenContra proferentem
Contra proferentem – gegen den Hervorbringenden – bezeichnet eine Auslegungsregel, wonach im Vertragsrecht Klauseln bei Ungenauigkeit zulasten des Vertragsgestalters auszulegen
AnzeigenCorpus Iuris Civilis
Der Corpus Iuris Civilis – der „Bestand des zivilen Rechts – ist das auf Veranlassung des oströmischen Kaisers Justinian I.
AnzeigenCui bono?
Cui bono? – Wem nützt es? – ist eine Frage, die davon ausgeht, dass der Täter einer Straftat in der
AnzeigenCuius est commodum, eius est periculum
Cuius est commodum, eius est periculum – „Wessen die Sache ist, dessen ist die Gefahr“ – beschreibt den Grundsatz, dass
AnzeigenCuius regio, eius religio
Cuius regio, eius religio – Wessen Land, dessen Glaube – beschreibt den in der Folge der Reformationszeit im Heiligen Römischen
AnzeigenCulpa
Culpa bezeichnet das Verschulden bzw. die Schuld: Im Strafrecht bezeichnet culpa den Schuldvorwurf. Im Zivilrecht bezeichnet culpa das „Verschulden“, also
AnzeigenCulpa in contrahendo
Culpa in contrahendo – das „Verschulden bei Vertragsschluss“ – war ein neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestehender Haftungstatbestand. Er wurde von
AnzeigenCulpa lata
Culpa lata bezeichnet die „grobe Fahrlässigkeit“, also dasjenige Maß an Fahrlässigkeit, bei dem – im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit –
AnzeigenCulpa levis
Culpa levis bezeichnet die „leichte Fahrlässigkeit“, die vorliegt, wenn dem Betroffenen – im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit – lediglich ein
AnzeigenCulpa levissima
Culpa levissima bezeichnet eine „leichteste Fahrlässigkeit“, also ein Grad des Verschuldens, der am untersten Ende der culpa levis, der leichten
AnzeigenCulpa post contractum finitum
Die culpa post contractum finitum – das Verschulden nach Vertragsende – bezeichnete ein nachwirkendes Schuldverhältnis, aus dem nachvertragliche Schutz- und
AnzeigenCulpa post pactum finitum
Culpa post pactum finitum ist eine andere Bezeichnung für die culpa post contractum finitum, also die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten und
AnzeigenCulpa post pactum perfectum
Culpa post pactum perfectum ist eine andere Bezeichnung für die culpa post contractum finitum, also die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten.
AnzeigenCum grano salis
Mit dem Zusatz cum grano salis – „mit einem Korn Salz“ – zu einer Aussage wird angedeutet, dass diese Aussage
AnzeigenCura
Cura bezeichnet die „Sorgfalt“, die bei der Auswahl von Verrichtungsgehilfen zu beachten ist. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet bei der Haftung
AnzeigenLonga consuetudo
Longa consuetudo – die langandauernde Gewohnheit – ist eine der Voraussetzungen zur Entstehung von Gewohnheitsrecht. Meist findet sich für diesen
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