Die condictio possessionis beschreibt einen Sonderfall der condictio indebiti, bei der ein ungerechtfertigt erlangter Besitz an einer Sache herausverlangt wird.
AnzeigenLexikon: C
Condictio triticaria
Die condictio triticaria beschrieb im römischen Formularprozess die Klage des Darlehnsgebers gegen den Darlehnsnehmer, mit welcher der Darlehnsgeber ein gewährtes
AnzeigenCondictio ob causam futuram
Bei der Condictio ob causam futuram handelt es sich um eine Unterform der Leistungskondiktion, bei der ein Rechtsgrund für die
AnzeigenCondictio ob causam datorum
Condictio ob causam datorum – die Kondiktion wegen eines vorausgesetzten Geschäftszwecks – ist eine andere Bezeichnung für die condictio ob
AnzeigenCondictio causa data causa non secuta
Condictio causa data causa non secuta – die Kondiktion wegen eines vorausgesetzten aber nicht erfüllten Geschäftszwecks – ist eine andere
AnzeigenCondictio ob rem
Die condictio ob rem – oder ausführlich: die condictio ob rem dati re non secuta – ist der Bereicherungsanspruch wegen
AnzeigenCondictio ob causam finitam
Bei der Condictio ob causam finitam handelt es sich um eine Unterform der condictio indebti, der Leistungskondiktion, die in §
AnzeigenCondictio sine causa
Condictio sine causa beschreibt den Rückforderungsanspruch für eine Leistung, die ohne rechtlichen Grund geleistet wurde.
AnzeigenCondictio ob turpem vel iniustam causam
Die condictio ob turpem vel iniustam causam – der Rückgewähranspruch für den unsittlichen oder ungerechten Fall – beschreibt einen Rückgewähranspruch
AnzeigenCondictio indebiti
Die condictio indebiti ist die heute in § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB geregelte Leistungskondiktion. Die condictio
AnzeigenCondictio ex causa furtiva
Condictio ex causa furtiva ist die ausführliche Bezeichnung der condictio furtiva.
AnzeigenCondictio furtiva
Die condictio furtiva bezeichnet im römischen Formularprozess die reipersokutorische, sachverfolgende Klage. Die condictio furtiva richtet sich gegen den Dieb, der
AnzeigenCondictio certae rei
Condictio certae rei bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Verschaffung des Eigentums oder des Besitzes an einer
AnzeigenCondictio certae pecuniae
Die condictio certae pecuniae bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Leistung einer genau angegebenen Geldmenge, dem certum.
AnzeigenCondictio
Als condictio („Kondiktion“) ist eine Klageart des Römischen Rechts. Die condictio war im römischen Recht ursprünglich die Klage auf Rückforderung
AnzeigenClausula rebus sic stantibus
Die clausula rebus sic stantibus – die Klausel der gleich bleibenden Umstände – ist ein aus dem römischen Recht stammender
AnzeigenCessio necessaria
Cessio necessaria – der „notwendige Forderungsübergang“. Die Übertragung einer Forderung ist ihrem Rechtsgrund nach entweder eine freiwillige, eine „cessio voluntaria“
AnzeigenCessio legis
Cessio legis beschreibt einen Forderungsübergang, der nicht aufgrund etwa einer Abtretung, sondern unmittelbar kraft Gesetzes erfolgt. Bei der cessio legis
AnzeigenCessante ratione legis cessat ipsa lex
Cessante ratione legis cessat ipsa lex beschreibt eine gemeinrechtliche Auslegungsregel: Fällt der Sinn eines Gesetzes (für immer) weg, so fällt
AnzeigenCertiorari
Certiorari (von certioro, certiorem facio – etwas bestimmen, zulassen, bestätigen) ist ein auf die Prozesslehre von Ulpian zurückgehender Rechtsbegriff. Certiorari
AnzeigenCaveat emptor
Caveat emptor – „Käufer, sei wachsam“ – beschreibt einen Grundsatz des Kaufrechts: Für offensichtliche Mängel, die der Käufer bereits beim
AnzeigenCausa criminalis non praeiudicat civili
Causa criminalis non praeiudicat civili – „Der Strafprozess greift dem Zivilprozess nicht vor.“ – beschreibt den Grundsatz, dass ein Strafprozess
AnzeigenCasum sentit dominus
Casum sentit dominus – „Den Schaden trägt der Eigentümer “ – beschreibt eine Regel für die Zurechnung des Schadens für
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