Condictio sine causa beschreibt den Rückforderungsanspruch für eine Leistung, die ohne rechtlichen Grund geleistet wurde.…
AnzeigenLexikon: C
Condictio triticaria
Die condictio triticaria beschrieb im römischen Formularprozess die Klage des Darlehnsgebers gegen den Darlehnsnehmer, mit welcher der Darlehnsgeber ein gewährtes Getreidedarlehn zurückforderte.
Dies wurde später verallgemeinert für alle Klagen, mit der bewegliche Sachen in gleicher Menge und gleicher Qualität zurückgefordert …
AnzeigenConditio sine qua non
Die conditio sine qua non (oder klassisch: „condicio sine qua non“) – die „Bedingung, ohne die nicht“ – ist eine Formel der Äquivalenztheorie, mit der (etwa im Strafrecht) eine Ursache einem Erfolg zugeordnet werden kann. Die conditio-sine-qua-non-Formel besagt, dass eine …
AnzeigenConfiscatio
Confiscatio – die Einziehung – bezeichnet die entschädigungslose Beschlagnahme und Einziehung von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat.
Eine Konfiskation erfolgt etwa als Nebenfolge einer Straftat, wenn die Tatwaffe oder das durch die Tat erlangte Gut der Einziehung unterliegt und …
AnzeigenConsuetudo
Consuetudo – die Gewohnheit – oder genauer die longa consuetudo – die langandauernde Gewohnheit – oder diuturnitas – das Dauern – bezeichnet eine der wichtigstens Voraussetzungen für das Entstehen von Gewohnheitsrecht: Consuetudo beschreibt die „einheitliche Übung“, die eine gewisse Dauer …
AnzeigenContra legem
Contra legem – gegen das Gesetz – bezeichnet eine Rechtsfortbildung oder ein Urteil, dass sich über den ausdrücklichen Wortlaut einer Norm hinwegsetzt.
Contra legem bezeichnet damit eine Rechtsfortbildung, eine Entscheidung oder ein Vorgehen, die mit dem geltenden Gesetz nicht zu …
AnzeigenContra omnes
„Gegen alles“.
Z.B. die absolute Mindermeinung……
Contra proferentem
Contra proferentem – gegen den Hervorbringenden – bezeichnet eine Auslegungsregel, wonach im Vertragsrecht Klauseln bei Ungenauigkeit zulasten des Vertragsgestalters auszulegen sind.
Im deutschen Recht findet sich diese Auslegungsregel bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen: Gemäß § 305c Abs. 2 BGB gehen …
AnzeigenCorpus Iuris Civilis
Der Corpus Iuris Civilis – der „Bestand des zivilen Rechts – ist das auf Veranlassung des oströmischen Kaisers Justinian I. in den Jahren 528 bis 534 n.Chr. zusammengestellte Gesetzwerk.
Vor dem historischen Hintergrund des seinerzeit als unaufhaltsam wahrgenommenen Einflussverlustes der …
AnzeigenCui bono?
Cui bono? – Wem nützt es? – ist eine Frage, die davon ausgeht, dass der Täter einer Straftat in der Gruppe derjenigen Personen zu suchen ist, die einen Vorteil von der Tat haben.…
AnzeigenCuius est commodum, eius est periculum
Cuius est commodum, eius est periculum – „Wessen die Sache ist, dessen ist die Gefahr“ – beschreibt den Grundsatz, dass der Eigentümer einer Sache die Gefahr der zufälligen Verschlechterung trägt.…
AnzeigenCuius regio, eius religio
Cuius regio, eius religio – Wessen Land, dessen Glaube – beschreibt den in der Folge der Reformationszeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation entwickelten Grundsatz, wonach alle Bewohner eines Landes die Konfession ihres Landesherrn teilen müssen.
Der 1612 von dem …
AnzeigenCulpa
Culpa bezeichnet das Verschulden bzw. die Schuld:
- Im Strafrecht bezeichnet culpa den Schuldvorwurf.
- Im Zivilrecht bezeichnet culpa das „Verschulden“, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit, im engeren Sinne z.T. auch nur die Fahrlässigkeit.
Culpa in contrahendo
Culpa in contrahendo – das „Verschulden bei Vertragsschluss“ – war ein neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestehender Haftungstatbestand. Er wurde von Rudolf von Jhering entwickelt, um eine als solche erkannte Lücke im Haftungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuches zu schließen.
Erst mit der …
AnzeigenCulpa lata
Culpa lata bezeichnet die „grobe Fahrlässigkeit“, also dasjenige Maß an Fahrlässigkeit, bei dem – im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit – die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße nicht beachtet wurde.
Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im konkreten Fall nicht …
AnzeigenCulpa levis
Culpa levis bezeichnet die „leichte Fahrlässigkeit“, die vorliegt, wenn dem Betroffenen – im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit – lediglich ein als gering zu bewertender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.
Maßstab für die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist stets ein …
AnzeigenCulpa levissima
Culpa levissima bezeichnet eine „leichteste Fahrlässigkeit“, also ein Grad des Verschuldens, der am untersten Ende der culpa levis, der leichten Fahrlässigkeit liegt.…
AnzeigenCulpa post contractum finitum
Die culpa post contractum finitum – das Verschulden nach Vertragsende – bezeichnete ein nachwirkendes Schuldverhältnis, aus dem nachvertragliche Schutz- und Rücksichtnahme- und Treuepflichten erwachsen können, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslöst. Die culpa post contractum finitum gewährte damit Schadensersatz für nachvertragliche Verletzungen …
AnzeigenCulpa post pactum finitum
Culpa post pactum finitum ist eine andere Bezeichnung für die culpa post contractum finitum, also die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten und wurde bis zur Schuldrechtsreform 2002 als Unterfall der positiven Vertragsverletzung angesehen. Heute wird in diesen Fällen der Schadensersatzanspruch auf …
AnzeigenCulpa post pactum perfectum
Culpa post pactum perfectum ist eine andere Bezeichnung für die culpa post contractum finitum, also die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten.…
AnzeigenCum grano salis
Mit dem Zusatz cum grano salis – „mit einem Korn Salz“ – zu einer Aussage wird angedeutet, dass diese Aussage nicht in jedem Fall wahr, aber auch nicht durchweg falsch sein muss.…
AnzeigenCura
Cura bezeichnet die „Sorgfalt“, die bei der Auswahl von Verrichtungsgehilfen zu beachten ist. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet bei der Haftung für dritte Personen zwischen der Haftung eines Vertragspartners für seinen Erfüllungsgehilfe, § 278 BGB, für dessen Handlung eine Exkulpation nicht …
AnzeigenLonga consuetudo
Longa consuetudo – die langandauernde Gewohnheit – ist eine der Voraussetzungen zur Entstehung von Gewohnheitsrecht.
Meist findet sich für diesen Terminus allerdings nur die Kurzform „consuetudo„…
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