Proverbia Iuris

Condictio triticaria

Die condictio triticaria beschrieb im römischen Formularprozess die Klage des Darlehnsgebers gegen den Darlehnsnehmer, mit welcher der Darlehnsgeber ein gewährtes Getreidedarlehn zurückforderte.

Dies wurde später verallgemeinert für alle Klagen, mit der bewegliche Sachen in gleicher Menge und gleicher Qualität zurückgefordert …

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Conditio sine qua non

Die conditio sine qua non (oder klassisch: „condicio sine qua non“) – die „Bedingung, ohne die nicht“ – ist eine Formel der Äquivalenztheorie, mit der (etwa im Strafrecht) eine Ursache einem Erfolg zugeordnet werden kann. Die conditio-sine-qua-non-Formel besagt, dass eine …

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Confiscatio

Confiscatio – die Einziehung – bezeichnet die entschädigungslose Beschlagnahme und Einziehung von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat.

Eine Konfiskation erfolgt etwa als Nebenfolge einer Straftat, wenn die Tatwaffe oder das durch die Tat erlangte Gut der Einziehung unterliegt und …

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Consuetudo

Consuetudo – die Gewohnheit – oder genauer die longa consuetudo – die langandauernde Gewohnheit – oder diuturnitas – das Dauern – bezeichnet eine der wichtigstens Voraussetzungen für das Entstehen von Gewohnheitsrecht: Consuetudo beschreibt die „einheitliche Übung“, die eine gewisse Dauer …

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Contra legem

Contra legem – gegen das Gesetz – bezeichnet eine Rechtsfortbildung oder ein Urteil, dass sich über den ausdrücklichen Wortlaut einer Norm hinwegsetzt.

Contra legem bezeichnet damit eine Rechtsfortbildung, eine Entscheidung oder ein Vorgehen, die mit dem geltenden Gesetz nicht zu …

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Contra proferentem

Contra proferentem – gegen den Hervorbringenden – bezeichnet eine Auslegungsregel, wonach im Vertragsrecht Klauseln bei Ungenauigkeit zulasten des Vertragsgestalters auszulegen sind.

Im deutschen Recht findet sich diese Auslegungsregel bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen: Gemäß § 305c Abs. 2 BGB gehen …

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Corpus Iuris Civilis

Der Corpus Iuris Civilis – der „Bestand des zivilen Rechts – ist das auf Veranlassung des oströmischen Kaisers Justinian I. in den Jahren 528 bis 534 n.Chr. zusammengestellte Gesetzwerk.

Vor dem historischen Hintergrund des seinerzeit als unaufhaltsam wahrgenommenen Einflussverlustes der …

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Cui bono?

Cui bono? – Wem nützt es? – ist eine Frage, die davon ausgeht, dass der Täter einer Straftat in der Gruppe derjenigen Personen zu suchen ist, die einen Vorteil von der Tat haben.…

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Cuius regio, eius religio

Cuius regio, eius religio – Wessen Land, dessen Glaube – beschreibt den in der Folge der Reformationszeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation entwickelten Grundsatz, wonach alle Bewohner eines Landes die Konfession ihres Landesherrn teilen müssen.

Der 1612 von dem …

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Culpa

Culpa bezeichnet das Verschulden bzw. die Schuld:

  • Im Strafrecht bezeichnet culpa den Schuldvorwurf.
  • Im Zivilrecht bezeichnet culpa das „Verschulden“, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit, im engeren Sinne z.T. auch nur die Fahrlässigkeit.
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Culpa in contrahendo

Culpa in contrahendo – das „Verschulden bei Vertragsschluss“ – war ein neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestehender Haftungstatbestand. Er wurde von Rudolf von Jhering entwickelt, um eine als solche erkannte Lücke im Haftungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuches zu schließen.

Erst mit der …

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Culpa lata

Culpa lata bezeichnet die „grobe Fahrlässigkeit“, also dasjenige Maß an Fahrlässigkeit, bei dem – im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit – die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße nicht beachtet wurde.

Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im konkreten Fall nicht …

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Culpa levis

Culpa levis bezeichnet die „leichte Fahrlässigkeit“, die vorliegt, wenn dem Betroffenen – im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit – lediglich ein als gering zu bewertender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.

Maßstab für die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist stets ein …

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Culpa post contractum finitum

Die culpa post contractum finitum – das Verschulden nach Vertragsende – bezeichnete ein nachwirkendes Schuldverhältnis, aus dem nachvertragliche Schutz- und Rücksichtnahme- und Treuepflichten erwachsen können, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslöst. Die culpa post contractum finitum gewährte damit Schadensersatz für nachvertragliche Verletzungen …

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Cura

Cura bezeichnet die „Sorgfalt“, die bei der Auswahl von Verrichtungsgehilfen zu beachten ist. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet bei der Haftung für dritte Personen zwischen der Haftung eines Vertragspartners für seinen Erfüllungsgehilfe, § 278 BGB, für dessen Handlung eine Exkulpation nicht …

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