Ein obiter dictum – das „nebenbei Gesagte“ – bezeichnet eine in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die für die Begründung des Urteils selbst nicht erforderlich, nicht relevant ist. Im Gegensatz zu den ratio decidendi trägt ein obiter dictum die Entscheidung also …
AnzeigenLexikon: O
Obligatio est vinculum iuris quo necessitate adstringimur
Obligatio est vinculum iuris quo necessitate adstringimur – das Schuldverhältnis ist ein Rechtsband, durch welches wir nach Notwendigkeit (miteinander) verbunden sind – ist die römischrechtliche Definition eines Schuldverhältnisses.
Definition des Schuldverhältnisses
Heute wird ein Schuldverhältnis allgemein nach § 241 BGB …
AnzeigenOfferta ad incertas personas
Offerta ad incertas personas – das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis – bezeichnet ein rechtsverbindliches Angebot an jedermann.
Im Gegensatz zur invitatio ad offerendum besteht hier nicht nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, sondern ein mit Bindungswillen abgegebenes Vertragsangebot, …
AnzeigenOmissio libera in causa
Omissio libera in causa – eine Unterlassung, die ihrem Wesen nach frei ist – ist eine Rechtskonstruktion, die die actio libera in causa auf Unterlassungsdelikte überträgt.
Die omissio libera in causa erfasst ein Verhalten, bei dem sich der Täter, vergleichbar …
AnzeigenOmnimodo facturus
Ein omnimodo facturus (oder alias facturus) ist ein Täter, der bereits fest und unter allen Umständen (omnimodo) entschlossen ist, die Tat zu begehen (facturus).
Strafrechtsdogmatische Probleme ergeben sich, wenn nun ein Anstifter versucht, einen omnimodo facturus zu einer Straftat …
AnzeigenOmnis condemnatio pecunaria est
Omnis condemnatio pecunaria est – Jede Verurteilung besteht in Geld – beschreibt einen Grundsatz des römischen Zivilprozesses.
Demgegenüber kann heute eine Verurteilung auch auf die Lieferung von Sachen, die Abgabe einer Willenerklärung oder die Vornahme oder Unterlassung einer Handlung lauten.…
AnzeigenOnus probandi
Onus probandi bezeichnet die Beweislast.
Die Beweislast regelt die prozessualen Beweisrisiken und Beweisobliegenheiten. Dabei ist zu unterscheiden:
- Die objektive (materielle) Beweislast regelt, welche Partei das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung trägt (Feststellungslast).
- Die subjektive (formelle) Beweislast bestimmt, wem
Opinio iuris
Die opinio iuris – die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit – bezeichnet die Überzeugung, dass ein bestimmtes Verhalten rechtlich verbindlich ist.
Die opinio iuris wird allgemein als ein bedeutender Faktor bei der Entstehung von Gewohnheitsrecht angesehen: Nach der dualistischen Theorie (der …
AnzeigenOpinio iuris sive necessitatis
Opinio iuris sive necessitatis – die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit – ist eine der beiden allgemein anerkannten Entstehungsvoraussetzungen für Gewohnheitsrecht. Die opinio iuris erfordert hierzu eine allgemeine Akzeptanz der bestehenden Gewohnheit, der consuetudo, als Recht.
Intervise:
Opinio …