Proverbia Iuris

Obiter dictum

Ein obiter dictum – das „nebenbei Gesagte“ – bezeichnet eine in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die für die Begründung des Urteils selbst nicht erforderlich, nicht relevant ist. Im Gegensatz zu den ratio decidendi trägt ein obiter dictum die Entscheidung also …

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Omnimodo facturus

Ein omnimodo facturus (oder alias facturus) ist ein Täter, der bereits fest und unter allen Umständen (omnimodo) entschlossen ist, die Tat zu begehen (facturus).

Strafrechtsdogmatische Probleme ergeben sich, wenn nun ein Anstifter versucht, einen omnimodo facturus zu einer Straftat …

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Omnis condemnatio pecunaria est

Omnis condemnatio pecunaria est – Jede Verurteilung besteht in Geld – beschreibt einen Grundsatz des römischen Zivilprozesses.

Demgegenüber kann heute eine Verurteilung auch auf die Lieferung von Sachen, die Abgabe einer Willenerklärung oder die Vornahme oder Unterlassung einer Handlung lauten.…

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Onus probandi

Onus probandi bezeichnet die Beweislast.

Die Beweislast regelt die prozessualen Beweisrisiken und Beweisobliegenheiten. Dabei ist zu unterscheiden:

  • Die objektive (materielle) Beweislast regelt, welche Partei das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung trägt (Feststellungslast).
  • Die subjektive (formelle) Beweislast bestimmt, wem
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Opinio iuris

Die opinio iuris – die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit – bezeichnet die Überzeugung, dass ein bestimmtes Verhalten rechtlich verbindlich ist.

Die opinio iuris wird allgemein als ein bedeutender Faktor bei der Entstehung von Gewohnheitsrecht angesehen: Nach der dualistischen Theorie (der …

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