Opinio iuris sive necessitatis – die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit – ist eine der beiden allgemein anerkannten Entstehungsvoraussetzungen für Gewohnheitsrecht. Die opinio iuris erfordert hierzu eine allgemeine Akzeptanz der bestehenden Gewohnheit, der consuetudo, als Recht.
Intervise:
Opinio iuris
Longa consuetudo
Consuetudo