Proverbia Iuris

Terra Nullius

Terra Nullius – das Niemandsland – kennzeichnet ein Gebiet, das niemandem gehört, dass also staatsrechtlich herrenlos ist. Im römischen Recht wurde darüber hinaus auch Land, dass von niemanden besiedelt und bewirtschaftet wurde, sowie ein Gebiet, dass zwischen den Frontlinien eines …

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Tertium non datur

Tertium non datur – ein Drittes gibt es nicht – beschreibt den Satz vom ausgeschlossenen Dritten, oder genauer: das logische Prinzip des zwischen zwei kontradiktionsichen Gegensätzen stehenden ausgeschlossenen Mittleren.

Das „principium exclusi tertii sive medii inter duo contradictoria“ ist ein …

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Titulus-Modus-Lehre

Titulus und modus aquirendi – Rechtsgrund und Übertragungsart – beschreibt die rechtliche Form der Übereignung einer Sache, die heute noch in den meisten Rechtsordnungen gilt, in Deutschland allerdings durch das von Savigny entwickelte Abstraktionsprinzip abgelöst wurde. Nach dem Grundsatz von …

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Traditio ex iusta causa

Traditio ex iusta causa – die Übereignung aus einem gerechten Grund – beschreibt einen Übereignungsgrund, der nach der titulus-modus-Lehre in den Fällen benötigt wurde, in denen es an einer entsprechenden schuldrechtlichen Verpflichtung fehlte.

Nach der titulus-modus-Lehre erfolgte die Übereignung durch …

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Turpis causa

Turpis causa – der sittenwidrige Zweck – kennzeichnet einen schändlichen,rechtlich nicht schützenswerten Grund, ein aus diesem Grund geschlossener Vertrag ist sittenwidrig und damit nichtig, § 138 Abs. 1 BGB, eine turpi causa erfolgte Leistung verpflichtet den Empfänger zur Herausgabe, § …

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Tutor rem pupili emere non potest

Tutor rem pupili emere non potest – der Vormund kann von seinem Mündel nichts kaufen – bezeichnet das Verbot des Insichgeschäfts.

Während das römische Recht, dem eine Stellvertretung fremd wahr, diesen Grundsatz nur für familienrechtliche Vertretungsverhältnisse regeln musste, findet sich …

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