Proverbia Iuris

Tutor in rem suam auctor fieri non potest

Tutor in rem suam auctor fieri non potest – ein Vormund kann in eigener Sache nicht nicht der Ermächtigte sein – beschreibt den Rechtsgrundsatz, dass ein Vormund kein Geschäft seines Mündels genehmigen kann, dass das Mündel mit ihm vorgenommen hat.

Darüber hinaus kann der Vormund aber auch keine Geschäfte im Namen seines Mündels mit sich selbst vornehmen: Tutor rem pupili emere non potest.

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