Proverbia Iuris

Ius prohibendi

Ius prohibendi – das Recht zu verbieten – beschreibt das Veto-Recht, dass in einer Gesellschaft jedem Gesellschafter zustand.

Als Ausdruck der Geschlossenheit der societas stand einem jedem socius das aus dem allgemeinen Grundsatz „in re pari potentiorem causam esse prohibentis constat“ abgeleitete ius prohibendi zu, mit dem er Einwirkungen auf die Gemeinschaftssache mittels erlaubter Eigenmacht oder Selbsthilfe verhindern konnte.

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Societas
Arca communis
In re pari potentiorem causam esse prohibentis constat
Diligentia quam in suis

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