Proverbia Iuris

Tutor rem pupili emere non potest

Tutor rem pupili emere non potest – der Vormund kann von seinem Mündel nichts kaufen – bezeichnet das Verbot des Insichgeschäfts.

Während das römische Recht, dem eine Stellvertretung fremd wahr, diesen Grundsatz nur für familienrechtliche Vertretungsverhältnisse regeln musste, findet sich dieser Grundsatz heute allgemein für jede Form der Stellvertretung in § 181 BGB.

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