Proverbia Iuris

Turpis causa

Turpis causa – der sittenwidrige Zweck – kennzeichnet einen schändlichen,rechtlich nicht schützenswerten Grund, ein aus diesem Grund geschlossener Vertrag ist sittenwidrig und damit nichtig, § 138 Abs. 1 BGB, eine turpi causa erfolgte Leistung verpflichtet den Empfänger zur Herausgabe, § 817 BGB.

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