Terra Nullius – das Niemandsland – kennzeichnet ein Gebiet, das niemandem gehört, dass also staatsrechtlich herrenlos ist. Im römischen Recht wurde darüber hinaus auch Land, dass von niemanden besiedelt und bewirtschaftet wurde, sowie ein Gebiet, dass zwischen den Frontlinien eines Krieges liegt, als terra nullius bezeichnet.
In der Neuzeit bot die römischrechtliche Lehre vom Terra Nullius die völkerrechtliche Rechtfertigung für die Kolonialisierung. So folgerte etwa der Schweizer Völkerrechtler Emerich de Vattel (1714-1767) aus diesem Grundsatz, dass das von „primitiven“ Völkern bewohnte, unkultivierte Land, das keiner anerkannten europäischen Macht untersteht, niemanden gehört.
Heute werden als staatsrechtliches Terra Nullius angesehen:
- ein Grenzgebiet zwischen zwei Staatsgebieten, das keiner rechtlichen Hoheit der angrenzenden Staaten unterliegt;
- die Hohe See und sonstige internationalen Gewässer;
- im Krieg ein umkämpftes, zwischen den Fronten liegendes Gebiet;
- Gebiet, dass von keiner Nation beansprucht wird, wie z.B. das Marie-Byrd-Land in der Antarktis;
- der Weltraum.