Proverbia Iuris

Traditio ex iusta causa

Traditio ex iusta causa – die Übereignung aus einem gerechten Grund – beschreibt einen Übereignungsgrund, der nach der titulus-modus-Lehre in den Fällen benötigt wurde, in denen es an einer entsprechenden schuldrechtlichen Verpflichtung fehlte.

Nach der titulus-modus-Lehre erfolgte die Übereignung durch das Vorliegen eines titulus, eines Rechtsgrundes für die Übereignung, und dem modus aquirendi, der Übetragung in gehöriger Form. Fehlte es an einem Rechtsgrund, konnte die traditio ex iusta causa aushelfen.

Demgemäß ist die iusta casa traditionis bis heute in den Rechtsordnungen in Gebrauch, in denen die Übereignung nicht – wie in Deutschland – abstrakt, sondern – wie etwa in Österreich oder Frankreich – nach der titulus-modus-Lehre erfolgt.

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Titulus-modus-Lehre

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