Proverbia Iuris

Aestimatio

Aestimatio ist der lateinische Begriff für eine Schätzung.

Die aestimatio (eingedeutscht: Ästimation) bezeichnet in der Rechtswissenschaft zum einen die Regeln für die Quantifizierung eines Sachverhalts in Geld. Zum anderen versteht man hierunter aber auch die folgerichtige Ermittlung von Rechtsfolgen eines …

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Aestimatio ex post

Aestimatio ex post bezeichnet einen Grundsatz der Strafzumessung, wie es sich heute auch in § 46 StGB wiederfindet, nämlich die Privilegierung der zur Tatzeit bestehenden Umstände im Verhältnis zu später entstandenen.…

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Confiscatio

Confiscatio – die Einziehung – bezeichnet die entschädigungslose Beschlagnahme und Einziehung von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat.

Eine Konfiskation erfolgt etwa als Nebenfolge einer Straftat, wenn die Tatwaffe oder das durch die Tat erlangte Gut der Einziehung unterliegt und …

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Instrumenta sceleris

Instrumenta sceleris – verbrecherische Werkzeuge – sind Werkzeuge, die zur Begehung oder Vorbereitung einer Straftat verwendet worden oder bestimmt gewesen sind.

§ 74 ff. StGB bestimmt, dass (und unter welchen Voraussetzungen) instrumenta sceleris eingezogen werden können.

Hier finden Sie weitere Informationen!Intervise:
Producta sceleris

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Ius Aggritiandi

Ius Aggritiandi – das Begnadigungsrecht oder Gnadenrecht – ist das Recht, rechtkräftig verhängte Strafenn zu erlassen, zu ermäßigen, umzuwandeln oder auszusetzen.

Das Begnadigungsrecht, traditionell eine Befugnis des jeweiligen Staatsoberhauptes, steht in der Bundesrepublik in Fällen der Gerichtsbarkeit des Bundes, d.h. …

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Ius gladii

Ius gladii – das Recht des Schwertes – beschreibt die juristische Vollmacht des Gerichtsherrn, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit Todesurteile auszusprechen und diese vollstrecken zu lassen.

Das ius gladii, das Schwertrecht, war im römischen Rechtsverständnis neben der justiziellen Autorität ein …

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Ius talionis

Das ius talionis – das Recht des Eintreibens eines gleichartigen Ausgleichs („Talionsprinzip“) – beschreibt die Auffassung, dass zwischen der Strafe und dem zugefügten Schaden ein Gleichgewicht anzustreben ist.

Das Talionsprinzip ist damit ein Unterfall der strafrechtlichen Vergeltung (oder umgangssprachlich: „wie …

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Nulla poena sine culpa

Nulla poena sine culpa – keine Strafe ohne Schuld – beschreibt das strafrechtliche Schuldprinzip: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn hieran keine Schuld trifft.

Das Prinzip nulla poena sine culpa ist dabei dreifach zu berücksichtigen:

  • bei der
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Producta sceleris

Producta sceleris – die Produkte des Verbrechens – beschreibt die aus einer Straftat hervorgegangenen Früchte.

Derartige productae sceleris unterliegen der confiscatio. Sie können heute gemäß §§ 73 ff. StGB eingezogen werden und unterliegen dem Verfall zugunsten des Staates.…

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Proverbia Iuris