Producta sceleris – die Produkte des Verbrechens – beschreibt die aus einer Straftat hervorgegangenen Früchte.
Derartige productae sceleris unterliegen der confiscatio. Sie können heute gemäß §§ 73 ff. StGB eingezogen werden und unterliegen dem Verfall zugunsten des Staates.
Intervise:
Instrumenta sceleris