Proverbia Iuris

Ius gladii

Ius gladii – das Recht des Schwertes – beschreibt die juristische Vollmacht des Gerichtsherrn, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit Todesurteile auszusprechen und diese vollstrecken zu lassen.

Das ius gladii, das Schwertrecht, war im römischen Rechtsverständnis neben der justiziellen Autorität ein wesentlicher Bestandteil der exekutiven Gewalt des Prokonsuls, die diesem für die von ihm zu verwaltende Provinz als Statthalter Roms zur Zeit der Republik vom römischen Souverän – dem Senat und dem römischen Volk – verliehen worden war. Im Gegensatz hierzu kam dem römischen Statthalter in der Kaiserzeit das ius gladii nicht mehr automatisch zu, sondern musste ihm vom Kaiser ausdrücklich verliehen werden.

Eine Gerichtsinstanz, der das ius gladii nicht verliehen worden war, durfte entsprechende Rechtsfälle nicht selbst entscheiden, sondern musste die an die höhere Instanz – ggfs. an den Kaiser in Rom – zur Entscheidung abgeben.

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