Das ius talionis – das Recht des Eintreibens eines gleichartigen Ausgleichs („Talionsprinzip“) – beschreibt die Auffassung, dass zwischen der Strafe und dem zugefügten Schaden ein Gleichgewicht anzustreben ist.
Das Talionsprinzip ist damit ein Unterfall der strafrechtlichen Vergeltung (oder umgangssprachlich: „wie du mir, so ich dir“).
Ein klassischer Fall des ius talionis ist die Todesstrafe: Wer einen Mord begangen hat, soll selbst ebenfalls getötet werden.
Die bereits im Codex Huammurabi enthaltene Auffassung des „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ wird oftmals als Spezialfall des ius talionis angesehen, wonach die Strafe in der Zufügung eines gleichartigen Schadens bestehen soll, diente allerdings in erste Linie nicht der Vergeltung, sondern der Einschränkung der bis dahin verbreiteten Familien- oder Stammesrache und insbesondere der Blutrache.
Soweit diese Aussage auch in der Tora enthalten ist – etwa
- im 2. Buch Mose (Exodus), Kapitel 21, Verse 23-24: „Ist weiterer Schaden entstanden, dann musst du geben: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. Wenn einer seinem Sklaven oder seiner Sklavin ein Auge ausschlägt, soll er ihn für das ausgeschlagene Auge freilassen. Wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er ihn für den ausgeschlagenen Zahn freilassen.“
- im 3. Buch Mose (Levitikus), Kapitel 24, Verse 19-20: „Wenn jemand einen Stammesgenossen verletzt, soll man ihm antun, was er getan hat: Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Der Schaden, den er einem Menschen zugefügt hat, soll ihm zugefügt werden. „ sowie
- im 5. Buch Mose (Deuteronomium), Kapitel 19, Vers 21: „Und du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.“ –
widerspricht im Übrigen sowohl der biblische Kontext dieser Aussagen wie auch die jüdische Tradition einer rein auf Vergeltung angelegten Auslegung. Im Gegenteil lehrte die rabbinische Tradition, dass es sich hierbei um einen rein finanziellen Ausgleich, um einen Schadensersatz, handelt, dessen Höhe sich nach dem entstanden Schaden richten soll.
Ein klassischer Fall des Talionsprinzips findet sich auch im römischen Zwölftafelgesetz.