Si non Aulus Agerius fundum, quo de agitur, Numerio Negidio vendidit et traditit – Wenn nicht der Kläger (Aulus Agerius)
AnzeigenSchlagwort: Kaufvertrag
Exceptio rei venditae et traditae
Exceptio rei venditae et traditae – die Einrede der verkauften und übereigneten Sache – war im römischen Recht die Einrede,
AnzeigenRes extra commercium
Res extra commercium – die Sachen außerhalb des Handels – beschreibt die dem Privatrechtsverkehr entzogenen, verkehrsunfähigen Sachen. Das römische Recht
AnzeigenPericulum est emptoris
Periculum est emptoris – die Gefahr trägt der Käufer – ist eine Verkürzung von „periculum est emptoris perfecta emption“ und
AnzeigenPericulum est emptoris perfecta emptione
Periculum est emptoris perfecta emptione – die Gefahr bei einem vollendeten Kauf trägt der Käufer – bechreibt den Übergang der
AnzeigenPeius
Peius – das Schlechtere – ist ein Begriff aus dem Gewährleistungsrecht, er bezeichnet (etwa bei einem Gattungskauf) die Lieferung zwar
AnzeigenRes mancipatio
Res mancipatio sind diejenigen Sachen, die der Manzipation unterliegen, die also im römischen Recht nur durch eine förmliche mancipatio übereignet
AnzeigenMancipatio
Die mancipatio – die Manzipation – bezeichnete im römischen Recht ein abstraktes Verfügungsritual. Heute wird die mancipatio verstanden als Grundgedanke
AnzeigenLaesio enormis
Laesio enormis – die enorme Verletzung – beschreibt ein grobes Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung im Kaufvertragsrecht. Eine laesio enormis
AnzeigenIustum pretium
Iustum pretium – der gerechte Preis – findet sich im römischen Rechtsinstitut der laesio enormis: Erhielt ein Verkäufer fürs ein
AnzeigenCaveat emptor
Caveat emptor – „Käufer, sei wachsam“ – beschreibt einen Grundsatz des Kaufrechts: Für offensichtliche Mängel, die der Käufer bereits beim
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