Iustum pretium – der gerechte Preis – findet sich im römischen Rechtsinstitut der laesio enormis: Erhielt ein Verkäufer fürs ein Grundstück weniger als die Hälfte des Wertes, so konnte er sich mithilfe der laesio legis entweder vom Kaufvertrag lösen oder aber die Differenz zum iustum pretium verlangen.
Intervise:
Laesio enormis