Res mancipatio sind diejenigen Sachen, die der Manzipation unterliegen, die also im römischen Recht nur durch eine förmliche mancipatio übereignet werden konnten.
Res mancipatio waren nur
- Sklaven,
- italienischen Grundstücken,
- vierfüßigen Herdentieren sowie
- alle weiteren für die bäuerlichen Verhältnisse wesentlichen Vermögensgegenstände.
Intervise:
Mancipatio