Proverbia Iuris

Actio libera in causa

Die Actio libera in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach frei ist – ist eine durch Rechtswissenschaft und Rechtsprechung geschaffene Rechtskonstruktion im Strafrecht, mit der ein Schuldvorwurf kraft Fiktion vorverlagert wird. Allerdings ist umstritten, ob die actio libera …

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Culpa

Culpa bezeichnet das Verschulden bzw. die Schuld:

  • Im Strafrecht bezeichnet culpa den Schuldvorwurf.
  • Im Zivilrecht bezeichnet culpa das „Verschulden“, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit, im engeren Sinne z.T. auch nur die Fahrlässigkeit.
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Culpa lata

Culpa lata bezeichnet die „grobe Fahrlässigkeit“, also dasjenige Maß an Fahrlässigkeit, bei dem – im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit – die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße nicht beachtet wurde.

Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im konkreten Fall nicht …

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Culpa levis

Culpa levis bezeichnet die „leichte Fahrlässigkeit“, die vorliegt, wenn dem Betroffenen – im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit – lediglich ein als gering zu bewertender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.

Maßstab für die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist stets ein …

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Diligentia quam in suis

„Diligentia quam in suis“, der vollständig „diligentia quam in suis rebus adhibere solet“ – die Sorgfalt wie sie in eigenen Dingen angewendet werden soll – bezeichnet ein bestimmtes Maß an Verschulden.

Grundsätzlich hat jeder Vorsatz und (jede noch zu leichte) …

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Dolus eventualis

Dolus eventualis – bedingter Vorsatz – liegt vor, wenn der Täter den Erfolg zwar nicht unbedingt will, sich damit aber ohne weiteres abfindet und den Erfolg als (ggfs. sogar unerwünschte) Nebenwirkung seines Handeln in Kauf nimmt.

Dieser Eventualvorsatz führt strafrechtlich …

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Luxuria

Luxuria – der Übermut – beschreibt – in Abgrenzung zur neglegentia – die bewusste Fahrlässigkeit.

Bei der luxuria, der bewussten Fahrlässigkeit, rechnet der Handelnde zwar mit dem möglichen Eintritt eines (strafrechtlich relevanten) Erfolges, vertraut aber pflichtwidrig und vorwerfbar darauf, dass …

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Neglegentia

Neglegentia – die Unachtsamkeit – beschreibt – in Abgrenzung zur luxuria – die unbewusste Fahrlässigkeit als niedrigste Stufe des Verschuldens.

Anders als bei der luxuria, der bewussten Fahrlässigkeit, sieht der Täter bei der neglegentia, der unbewussten Fahrlässigkeit, den Erfolg nicht …

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