Proverbia Iuris

Neglegentia

Neglegentia – die Unachtsamkeit – beschreibt – in Abgrenzung zur luxuria – die unbewusste Fahrlässigkeit als niedrigste Stufe des Verschuldens.

Anders als bei der luxuria, der bewussten Fahrlässigkeit, sieht der Täter bei der neglegentia, der unbewussten Fahrlässigkeit, den Erfolg nicht voraus, hätte ihn aber – und das gereicht ihm hier zum Schuldvorwurf – bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen und ihm persönlich zumutbaren Sorgfalt voraussehen und verhindern können.

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Luxuria

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