Proverbia Iuris

Ius civile

Ius civile – das Recht der Bürger – bezeichnet in der heutigen Rechtssprache das spezifische Zivilrecht eines bestimmten Landes.

Dagegen verstand die römische Rechtssprache unter ius civile die Gesamtheit der Rechtsnormen, die ausschließlich auf römische Bürger anwendbar waren – das römische Bürgerrecht.

Im römisch-rechtlichen Verständnis bestand das ius civile aus

  • Mos maiorum, dem Gewohnheitsrecht,
  • Leges duodecim tabularum, dem Zwölftafelgesetz,
  • dem ius respondendi, dem vom Kaiser an herausragende römische Juristen verliehenen Recht, auf Rechtsfragen durch rechtsverbindliche Gutachten zu antworten, sowie
  • den im concilium plebis gefassten Beschlüssen, den Plebisziten (plebiscitum).

Hier finden Sie weitere Informationen!Intervise:
Ius gentium
Mos maiorum
Leges doudecim tabularum
Ius respondendi

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