Ius civile – das Recht der Bürger – bezeichnet in der heutigen Rechtssprache das spezifische Zivilrecht eines bestimmten Landes.
Dagegen verstand die römische Rechtssprache unter ius civile die Gesamtheit der Rechtsnormen, die ausschließlich auf römische Bürger anwendbar waren – das römische Bürgerrecht.
Im römisch-rechtlichen Verständnis bestand das ius civile aus
- Mos maiorum, dem Gewohnheitsrecht,
- Leges duodecim tabularum, dem Zwölftafelgesetz,
- dem ius respondendi, dem vom Kaiser an herausragende römische Juristen verliehenen Recht, auf Rechtsfragen durch rechtsverbindliche Gutachten zu antworten, sowie
- den im concilium plebis gefassten Beschlüssen, den Plebisziten (plebiscitum).
Intervise:
Ius gentium
Mos maiorum
Leges doudecim tabularum
Ius respondendi