Nullum crimen, nulla poena sine lege – kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz – beschreibt das im Strafrecht geltende Gesetzlichkeitsprinzip:
in lingua latina
Nullum crimen, nulla poena sine lege – kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz – beschreibt das im Strafrecht geltende Gesetzlichkeitsprinzip:
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