Ius strictum – das strenge Recht – kennzeichnet eine wortgetreue Rechtsanwendung der bestehenden Gesetze ohne weitere Rücksichtnahme auf die Besonderheiten des Einzelfalls.
Ius strictum ist damit ein Recht im objektiven Sinne, das für einen eindeutigen Sachverhalt eine konkrete Rechtsfolge anordnet. Ius strictum lässt keine Billigkeitsentscheidungen zu und ist damit gleichzeitig auch ius cogens, zwingendes Recht.
Intervise:
Ius aequum
Bonum et aequum