Proverbia Iuris

Ultra vires

Ultra vires – jenseits der Gewalten – beschreibt eine Handlung in Überschreitung der bestehenden Befugnisse.

Die ultra-vires-Lehre stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Rechtskreis, ist heute aber auch bei uns anerkannt. Nach der ultra-vires-Lehre sind Rechtsgeschäfte, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts durch ihre Organe außerhalb des durch Gesetz oder Satzung bestimmten Wirkungskreises der juristischen Person vornimmt, rechtsunwirksam[1].

In der heutigen rechtswissenschaftlichen Diskussion wird die ultra-vires-Lehre insbesondere bei der Frage nach der Wirksamkeit von Rechtsakten der Europäischen Union diskutiert. Insoweit wird diskutiert, dass Rechtsakte der EU, die nicht von den EU-Verträgen gedeckt sind, als „ausbrechende Rechtsakte“ unwirksam sein können.

Hier finden Sie weitere Informationen!Intervise:
Intra vires

  1. BGHZ 20, 119[]

Sie sind derzeit offline!