Ultra vires – jenseits der Gewalten – beschreibt eine Handlung in Überschreitung der bestehenden Befugnisse.
Die ultra-vires-Lehre stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Rechtskreis, ist heute aber auch bei uns anerkannt. Nach der ultra-vires-Lehre sind Rechtsgeschäfte, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts durch ihre Organe außerhalb des durch Gesetz oder Satzung bestimmten Wirkungskreises der juristischen Person vornimmt, rechtsunwirksam[1].
In der heutigen rechtswissenschaftlichen Diskussion wird die ultra-vires-Lehre insbesondere bei der Frage nach der Wirksamkeit von Rechtsakten der Europäischen Union diskutiert. Insoweit wird diskutiert, dass Rechtsakte der EU, die nicht von den EU-Verträgen gedeckt sind, als „ausbrechende Rechtsakte“ unwirksam sein können.
Intervise:
Intra vires
- BGHZ 20, 119[↩]