Das Ius dispositivum – das abbedingbare Recht – umfasst diejenigen rechtlichen Normen, die durch den Willen beider Vertragspartei (oder im Staatsrecht: einer Partei) abgeändert werden können.
Ius dispositivum, disponibles Recht, findet sich insbesondere im Zivilrecht, wo im Hinblick auf die Privatautonomie der Vertragsparteien im Regelfall durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung abgewischen werden kann – sei es durch eine gegenüber der gesetzlichen modifizierte Regelung, sei es durch die Vereinbarung eines Ausschlusses der gesetzlichen Regelung. Doch auch im Zivilrecht sind nicht alle Regelungen dispositiv. So sind eine Reihe von Regeln aus Gründen des Verbraucherschutzes, des Arbeitnehmerschutzes oder des Mieterschutzes ius cogens, ebenso in weiten Teilen das einem Typenzwang unterliegende Sachenrecht.
Intervise:
Ius cogens