Proverbia Iuris

Usus modernus

Usus modernus – oder genauer: usus modernus pandectarum – bezeichnet eine Epoche der deutschen Rechtsentwicklung im 17. und 18. Jahrhundert.

Usus bezeichnet die längere Anwendung einer Regel, die hieraus Gewohnheitsrecht entstehen lässt. Der usus modernus schlug so eine argumentative Brücke für bestehende Partikularrechte in das bis dato uneingeschränkt angewendete Gemeine Recht: Der usus modernus verlangte für jeden Rechtssatz den Nachweis seiner praktischen Rezeption und ermöglichte so die Weitergeltung sowie die Entstehung von Partikularrechte jenseits des Gemeinen Rechts.

Das römische Recht wurde dabei, anders als in früher Perioden, einer kritischen Betrachtung unterzogen. Dies konnte in Einzelfällen zu dem Schluss führen, dass die römischrechtlichen Regelungen des Gemeinen Rechts nicht mehr auf die modernen Verhältnisse passten und statt dessen die Regelungen des einheimischen Rechts (oder teilweise auch des kanonischen Rechts) vorzuziehen waren.

Der usus modernus führte so zu einer Verbindung des römischen mit dem einheimischen Recht und in der Folge zu einem selbständigen deutschen Rechtsbewußtsein.

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