Ius gentium – das Völkerrecht – bezeichnete im römischen Rechtsverständnis das lallen Völkern gemeinsame Zivilrecht im Gegensatz zu dem nur für römische Bürger geltenden ius civilis.
In der heutigen Rechtssprache bezeichnet ius gentium hingegen die den Rechtssystemen aller Völker gemeinen Grundsätze und Normen sowohl des Privatrechts wie auch des öffentlichen Rechts (Völkergemeinrecht), während ius civilis im Gegensatz hierzu das Zivilrecht des jeweiligen einzelnen Staates bezeichnet.
Intervise:
Ius civilis