Proverbia Iuris

Actio pro societate

Die actio pro societate – die Klage für die Gesellschaft – beschreibt die Fähigkeit eines Gesellschafters, für Sozialansprüche der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft Prozesse zu führen.

Der einzelne Gesellschafter macht dabei ein Recht der Gesellschaft im eigenen Namen als …

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Actio pro socio

Die actio pro socio – die Klage als Gesellschafter – beschreibt die Fähigkeit eines Gesellschafters, für Sozialansprüche der Gesellschaft gegen andere Gesellschafter im Namen der Gesellschaft Prozesse zu führen. Sie ist damit eine Form der gewillkürten Prozessstandschaft. Genau genommen handelt …

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In corpore

In corpore – „im Körper“, in der Gesamtheit, gemeinsam – kennzeichnet ein Handeln einer Personengesamtheit.

In corpore wird nicht ein einzelnes Mitglied dieser Personengesamtheit tätig, sondern die Mitgliederschaft dieser Personengesamtheit als Ganzes.…

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Societas

Societas – die Gesellschaft – kennzeichnet die Vereinigung von mindestens zwei Personen, die sich durch gemeinsame Mittel zu einem wirtschaftlichen Zweck zusammengeschlossen haben.…

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Societas delinquere non potest

Societas delinquere non potest – die Gesellschaft kann sich nicht vergehen – beschreibt den Grundsatz, dass nur natürliche Personen strafbare Handlungen begehen können, während juristische Personen deliktsunfähig sind.

Dieser Grundsatz gilt auch heute noch im Strafrecht, ist allerdings im Ordnungswidrigkeitenrecht …

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