In re pari potentiorem causam esse prohibentis constat – dass in gleicher Lage die Rechtstellung dessen, der verbietet, stärker ist, steht fest – beschreibt das Veto-Recht, dass dem Gesellschafter einer societas gegen Handlungen seiner Mitgesellschafter zusteht.
Als Ausdruck der Geschlossenheit der societas stand einem jedem socius das aus diesem Grundsatz abgeleitete ius prohibendi zu, mit dem er Einwirkungen auf die Gemeinschaftssache mittels erlaubter Eigenmacht oder Selbsthilfe verhindern konnte.
Intervise:
Societas
Arca communis
Ius prohibendi
Diligentia quam in suis