Proverbia Iuris

Nulla poena sine culpa

Nulla poena sine culpa – keine Strafe ohne Schuld – beschreibt das strafrechtliche Schuldprinzip: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn ihn hieran keine Schuld trifft.

Das Prinzip nulla poena sine culpa ist dabei dreifach zu berücksichtigen:

  • bei der
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Nulla poena sine lege

Nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz – ist eine Ausprägung des im Strafrecht geltenden Gesetzlichkeitsprínzips, namentlich des Rückwirkungsverbots.

Das Rückwirkungsverbot verbietet grundsätzlich staatliche Akte, die rechtliche Normen oder Verfahrensvorschriften so ändern, dass nunmehr an ein in der …

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Nulla poena sine lege certa

Nulla poena sine lege certa – keine Strafe ohne ein bestimmtes Gesetz – beschreibt den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.

Dieser Bestimmtheitsgrundsatz, der in Art. 103 Abs. 2 GG als Justizgrundrecht gewährleistet wird und auch in § 1 StGB nochmals wortgleich formuliert ist, …

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Nulla poena sine lege praevia

Nulla poena sine lege praevia – keine Strafe ohne vorheriges Gesetz – ist ein Ausfluss des Feuerbach’schen Grundsatzes nulla poena sine lege, wonach eine Handlung nur strafbar ist, wenn die Strafbarkeit bereits vor Begehung der Tat bestimmt war. Dies schließt …

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Nulla poena sine lege scripta

Nulla poena sine lege scripta – keine Strafe ohne schriftliches Gesetz – ist ein Ausfluss des Feuerbach’schen Grundsatzes nulla poena sine lege, wonach eine Handlung nur strafbar ist, wenn die Strafbarkeit vor Begehung der Tat schriftlich niedergelegt war. Dies schließt …

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Nulla poena sine lege stricta

Nulla poena sine lege stricta – Keine Strafe ohne konkretes (strenges) Gesetz – beschreibt das strafrechtliche Analogieverbot.

Dieses strafrechtliche Analogieverbo, das in Art. 103 Abs. 2 GG als Justizgrundrecht gewährleistet wird und auch in § 1 StGB nochmals wortgleich formuliert …

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Nulli enim res sua servit

Nulli res sua servit – denn die eigene Sache dient niemandem – beschreibt das römisch-rechtlichen Verbot des Eigentümerservituts: Niemand kann den eigenen Grund und Boden zugunsten eines anderen ihm ebenfalls gehörenden Grundstücks mit einer Dienstbarkeit belasten.

In re commmuni nemo …

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Nullo actore, nullus iudex

Nullo actore, nullus iudex – kein Kläger, kein Richter – ist heute noch ein wohlfeiles Sprichwort: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“.

Nullo actore, nullus iudex besagt, dass über ein Verbrechen nur gerichtet werden kann, wenn es angeklagt wird.…

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Nullum crimen sine lege

Nullum crimen sine lege – kein Verbrechen ohne Gesetz – ist eine Ausprägung des im Strafrecht geltenden Gesetzlichkeitsprínzips, der besagt, dass keine Handlung willkürlich zur Straftat erklärt werden kann, solange sie nicht durch ein Gesetz unter Strafe gestellt ist.

Dieser …

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Nullum tributum sine lege

Nullum tributum sine lege – keine Steuer ohne Gesetz – beschreibt das Rückwirkungsverbot im Bereich des Steuerrechts.

Das Rückwirkungsverbot fußt im Rechtsstaatsprinzip und dem hieraus abgeleiteten Vertrauensgrundsatz. Wer von einem Gesetz betroffen ist, kann grundsätzlich auf die Geltung der Vorschrift, …

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Numerius Negidius

Numerius Negidius war im römischen Klageformular der Platzhalter für den Namen des Beklagten, vergleichbar unserem heutigen „Max Mustermann“.

Der entsprechende Platzhalter für den Namen des Klägers wurde im römischen Klageformular als Aulus Agerius bezeichnet .…

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