Nulla poena sine lege praevia – keine Strafe ohne vorheriges Gesetz – ist ein Ausfluss des Feuerbach’schen Grundsatzes nulla poena sine lege, wonach eine Handlung nur strafbar ist, wenn die Strafbarkeit bereits vor Begehung der Tat bestimmt war. Dies schließt eine rückwirkende Anwendung von Straftatbeständen grundsätzlich aus.
Der Grundsatz nulla poena sine lege praevia ist heute nicht nur in § 1 StGB normiert sondern auch in Art. 103 Abs. 3 GG als Justizgrundrecht gewährleistet.
Intervise:
Nulla poena sine lege
Nullum crimen sine lege