Proverbia Iuris

Ubi ius, ibi remedium!

Ubi ius, ibi remedium! – wo Recht ist, da ist Abhilfe!

§ 89 der Einleiitung zum preußischen Allgemeinen Landrecht aus dem Jahr 1794 bestimmte: „Wem die Gesetze ein Recht geben, dem bewilligen sie auch die Mittel, ohne welche dasselbe nicht …

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Ultima ratio

Ultima ratio – der letzte Zweck / die äußerste Überlegung – beschreibt den letzten Lösungsweg, nachdem alle anderen ethisch vertretbaren, vernünftigen Lösungen verworfen wurden.

Der Begriff der ultima ratio stammt aus dem Dreißigjährigen Krieg – und in diesem Zusammenhang wurde …

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Ultra posse nemo obligatur

Ultra posse nemo obligatur – Unmögliches zu leisten ist niemand verpflichtet – beschreibt den Grundsatz, dass keine Verpflichtung zur Erbringung einer unmöglichen Leistung besteht.

Dieser Grundsatz, dass bei Unmöglichkeit keine Leistungspflicht besteht, gilt sowohl …

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Ultra vires

Ultra vires – jenseits der Gewalten – beschreibt eine Handlung in Überschreitung der bestehenden Befugnisse.

Die ultra-vires-Lehre stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Rechtskreis, ist heute aber auch bei uns anerkannt. Nach der ultra-vires-Lehre sind Rechtsgeschäfte, die eine juristische Person des …

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Usus modernus

Usus modernus – oder genauer: usus modernus pandectarum – bezeichnet eine Epoche der deutschen Rechtsentwicklung im 17. und 18. Jahrhundert.

Usus bezeichnet die längere Anwendung einer Regel, die hieraus Gewohnheitsrecht entstehen lässt. Der usus modernus schlug so eine argumentative Brücke …

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Uti possidetis

Uti possidetis – wie ihr besitzt – beschreibt das im Völkerrecht geltende Prinzip der stabilen Grenzen. Die Sentenz ist eine Kurzform von „Uti possidetis, ita possideatis“ – wie ihr besitzt, so sollt ihr besitzen – und ist damit ein Ausfluss …

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