Proverbia Iuris

Superficies solo cedit

Superficies solo cedit – der Überbau weicht dem Boden – beschreibt den Grundsatz, dass bisher bewegliche Sachen, die mit einem Grundstück untrennbar verbunden werden, rechtlich Teil dieses Grundstücks werden.

Dieser römischrechtliche Grundsatz gilt auch heute noch. So bestimmt § 94 Abs. 1 BGB, dass zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen gehören, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes,, und damit ebenfalls zum Grundstück, gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen, § 94 Abs. 2 BGB.

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