Proverbia Iuris

Nemo plus ius iuris transferre potest quam ipse habet

Nemo plus ius iuris transferre potest quam ipse habet – niemand kann mehr Rechte übertragen als er selber hat.

Im Zivilrecht besagt dieser Grundsatz, dass nur der Inhaber eines Rechts dieses übertragen kann: Nur der Eigentümer einer Sache kann wirksam das Eigentum übertragen (abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen des gutgläubigen Erwerbs) und nur nur der Inhaber einer Forderung kann diese Forderung wirksam abtreten.

Der Rechtssatz findet sich teilweise auch als nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet bzw. nemo dat quod non habet.

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