Proverbia Iuris

Nihil obstat

Nihil obstat – es steht nichts entgegen – war ein Vermerk, mit dem die Erteilung der Imprimatur, der (kirchlichen) Druckerlaubnis, kenntlich gemacht wurde.

So benötigte in der katholischen Kirche bis zum 2. Vatikanischen Konzil jedes theologische Werk sowie jede Veröffentlichung durch einen Priester, Ordensangehörigen oder Religionslehrer der Imprimatur durch den zuständigen Bischof. Die Erteilung der Druckerlaubnis wurde dabei im Regelfall durch ein „nihil obstat“ auf der Rückseite des Titelblatts kenntlich gemacht.

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Imprimatur
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