Proverbia Iuris

Imprimi potest

Imprimi potest – es kann gedruck werden – bezeichnete die (kirchliche) Druckerlaubnis (Imprimatur).

In der katholischen Kirche benötigte bis zum 2. Vatikanischen Konzil jedes theologische Werk sowie jede Veröffentlichung durch einen Priester, Ordensangehörigen oder Religionslehrer der Imprimatur durch den zuständigen Bischof. Die Erteilung der Druckerlaubnis wurde im Regelfall durch ein „nihil obstat“ auf der Rückseite des Titelblatts kenntlich gemacht.

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Imprimatur
Nihil obstat

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