Iudex non calculat – ein Richter rechnet nicht – sagt (hoffentlich) nichts über die kalkulatorischen Fähigkeiten eines Richters aus, sondern beschreibt den Grundsatz, dass ein Richter bei seiner Entscheidungsfindung die Argumente nicht zählt, sondern sie nach ihrer Überzeugungskraft abwägt.
Seinen Ursprung hat diese Redewendung freilich eher in einer Aussage in den Digesten[1], wonach offenbare Rechenfehler in einem Urteil jederzeit berichtigt werden können. Diese Regelung findet sich heute in § 319 ZPO.
- Macer Dig. 94, 8, 1, 1[↩]