Res iudicata – die entschiedene Sache – beschreibt einen Grundsatz der materiellen Rechtskraft: Ist ein Streitgegenstand rechtskräftig entschieden, darf er nicht nochmals Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden, dem Beklagten steht bei dieser zweiten Klage der Einwand der res iudicata offen.
Die res iudicata dient damit der Rechtssicherheit und vermeindet einen regressus ad infinitum, eine immerfortwährende Auseinandersetzung. Diese Wirkung der res iudicata besteht selbst dann, wenn die Gerichtsentscheidung fehlerhaft gewesen sein könnte.