Forum non conveniens – das nicht angebrachte Gericht – beschreibt ein Regelung insbesondere des common law, wonach ein Gericht seine Zuständigkeit für einen anhängigen Fall verneinen darf, wenn es ein anderes Gericht für eher zuständig erachtet.
in lingua latina
Forum non conveniens – das nicht angebrachte Gericht – beschreibt ein Regelung insbesondere des common law, wonach ein Gericht seine Zuständigkeit für einen anhängigen Fall verneinen darf, wenn es ein anderes Gericht für eher zuständig erachtet.
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